LRS

Lese-Rechtschreibschwäche

Folgende Symptome können darauf hinweisen, dass ein Kind förderungsbedürftige Schwierigkeiten im Bereich des Lesens oder Rechtschreibens hat.

Lesen

  • Große Fehlerhäufigkeit beim lauten Vorlesen
  • Mühsames Erlesen von Buchstaben, Silben oder ganzen Wörtern
  • Häufige Selbstkorrektur
  • Sinnverständnis von gelesenen Texten fällt schwer
  • Abwehrhaltung zum Lesen

Rechtschreibung

  • Vermeidungsverhalten
  • Viele Fehler beim Abschreiben
  • Viele Fehler beim freien Schreiben
  • Verwechslung ähnlicher Buchstaben (b / d) im visuellen Bereich
  • Verwechslung ähnlicher Buchstaben (ö / ü), (g / k) im auditiven Bereich
  • Auslassen von Buchstaben, Wortteilen oder Satzteilen
  • Vertauschung der Reihenfolge von Buchstaben
  • Texte sind weitgehend unlesbar

Verhalten

  • Schulangst
  • Geringes Selbstwertgefühl
  • Aggressivität
  • Überzogenes Verhalten (Klassenclown)
  • Konzentrationsprobleme
  • Motivationslosigkeit

Motorik

  • Hyperaktivität
  • Verkrampfte Schreibhaltung
  • Undeutliches Schriftbild, Schwierigkeiten beim Einhalten der Ränder und Linien

Legasthenietherapie

Eine Legasthenietherapie stellt das Kind in den Mittelpunkt der Förderung und arbeitet mit dessen positiven Ressourcen. Die Therapie erstreckt über einen längeren Zeitraum und bezieht Lehrer/innen und Eltern regelmäßig in die Entwicklung ein. In unserer Praxis findet überwiegend Einzelförderung statt, bei der auf die individuellen Schwierigkeiten des Kindes eingegangen wird. Das verwendete Fördermaterial richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder.

Kosten einer Förderung?

Ist eine legasthene Störung sehr ausgeprägt, so dass eine drohende seelische Behinderung befürchtet werden muss, wird eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie notwendig. Mit einer fachärztlichen Diagnose und einer differenzierten Stellungnahme des/der zuständigen Lehrers/Lehrerin können die Erziehungsberechtigten versuchen, die Kosten für eine Legasthenietherapie beim örtlichen Jugendamt nach den Richtlinien des KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über den § 35a erstattet zu bekommen. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen ist in der Regel nicht möglich.